Fördermittel
GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Investitionen am richtigen Standort fördern

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt gewerbliche Unternehmen bei Investitionen in strukturschwächeren Regionen Deutschlands. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die Wachstum und Beschäftigung stärken, Standortnachteile ausgleichen oder die Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
GRW richtet sich an konkrete Investitionsvorhaben

GRW ist keine allgemeine Unternehmensförderung. Entscheidend ist ein konkretes, am Förderstandort durchgeführtes Investitionsprojekt mit regionalwirtschaftlicher Wirkung. Die Fördergebiete werden aktuell in C-Fördergebiete und D-Fördergebiete eingeteilt.

Typische förderfähige Vorhaben sind beispielsweise:

  • Neue Betriebsstätten aufbauen
  • Kapazitäten erweitern und bestehende Standorte ausbauen
  • Produktion diversifizieren und neue Produkte am Standort herstellen
  • Produktionsprozesse grundlegend verändern oder modernisieren
  • Betriebsstätten übernehmen, wenn diese andernfalls geschlossen würden
  • Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft

Was wird konkret gefördert?

Die GRW konzentriert sich auf Investitionen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Standorts und seiner Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

Investitionen in den Ausbau
Dazu gehören beispielsweise die Errichtung neuer Betriebsstätten, Erweiterungen und Investitionen zur Erhöhung der Produktionskapazität. Auch die Diversifizierung der Produktion kann förderfähig sein.

Transformation und Nachhaltigkeit
GRW unterstützt außerdem Investitionen, die Unternehmen bei der Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft unterstützen. Dazu können Vorhaben mit besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten sowie Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien für den betrieblichen Eigenbedarf gehören.

Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Für kleine und mittlere Unternehmen können darüber hinaus Maßnahmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischer Nachhaltigkeit förderfähig sein, darunter Beratung, Schulung, angewandte Forschung und Entwicklung oder die Markteinführung innovativer Produkte.
Für wen GRW besonders interessant ist

GRW eignet sich insbesondere für Unternehmen mit einem konkreten Investitionsvorhaben an einem förderfähigen Standort. Das kann ein produzierendes Unternehmen sein, das seine Kapazitäten erweitert, ein Mittelständler, der einen neuen Standort aufbaut, oder ein Betrieb, der seine Produktion im Rahmen der Transformation grundlegend modernisiert.

Der entscheidende Punkt ist nicht allein die geplante Investitionssumme. Entscheidend ist, was investiert wird, wo investiert wird und welche wirtschaftliche Wirkung daraus entsteht.

GRW-Förderung professionell vorbereiten

Eine belastbare GRW-Anfrage beginnt deshalb nicht mit dem Formular, sondern mit der Prüfung des Projekts: Standort, Investitionsgegenstand, Unternehmensgröße, Arbeitsplatzeffekte, Förderfähigkeit und Gesamtfinanzierung müssen zusammenpassen.

Kanzlei Müller unterstützt Unternehmen dabei, diese Punkte frühzeitig zu prüfen, die passende Förderstrategie zu entwickeln und das Investitionsvorhaben strukturiert auf die Anforderungen der GRW auszurichten.
Was Sie von uns erwarten können
Persönliche Betreuung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, Ihre Ziele und die Besonderheiten Ihres Unternehmens. Persönlicher Austausch und kurze Wege schaffen die Grundlage für eine Beratung, die wirklich zu Ihrer Situation passt.
Klare Einschätzungen
Fördermittel, Unternehmensbewertung und wirtschaftliche Fragestellungen können schnell komplex werden. Wir ordnen die relevanten Informationen, sprechen klare Empfehlungen aus und schaffen eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen.
Wirtschaftlicher Weitblick
Eine einzelne Maßnahme sollte immer im Zusammenhang mit der Entwicklung des gesamten Unternehmens betrachtet werden. Deshalb berücksichtigen wir neben der aktuellen Situation auch langfristige Ziele, Potenziale und mögliche Auswirkungen.
Verlässliche Begleitung
Wir verstehen Beratung als kontinuierlichen Prozess. Von der ersten Analyse über die gemeinsame Entwicklung einer passenden Vorgehensweise bis zu den nächsten konkreten Schritten stehen wir Ihnen persönlich und verbindlich zur Seite.
Kontakt
Der erste Schritt beginnt mit einem Gespräch
Dr. Katharina Wellensiek
Beraterin I Strategy & Legal Operations