GRW richtet sich an konkrete InvestitionsvorhabenGRW ist keine allgemeine Unternehmensförderung. Entscheidend ist ein konkretes, am Förderstandort durchgeführtes Investitionsprojekt mit regionalwirtschaftlicher Wirkung. Die Fördergebiete werden aktuell in C-Fördergebiete und D-Fördergebiete eingeteilt.
Typische förderfähige Vorhaben sind beispielsweise:
- Neue Betriebsstätten aufbauen
- Kapazitäten erweitern und bestehende Standorte ausbauen
- Produktion diversifizieren und neue Produkte am Standort herstellen
- Produktionsprozesse grundlegend verändern oder modernisieren
- Betriebsstätten übernehmen, wenn diese andernfalls geschlossen würden
- Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
Was wird konkret gefördert?Die GRW konzentriert sich auf Investitionen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Standorts und seiner Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
Investitionen in den AusbauDazu gehören beispielsweise die Errichtung neuer Betriebsstätten, Erweiterungen und Investitionen zur Erhöhung der Produktionskapazität. Auch die Diversifizierung der Produktion kann förderfähig sein.
Transformation und NachhaltigkeitGRW unterstützt außerdem Investitionen, die Unternehmen bei der Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft unterstützen. Dazu können Vorhaben mit besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten sowie Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien für den betrieblichen Eigenbedarf gehören.
Wettbewerbsfähigkeit von KMUFür kleine und mittlere Unternehmen können darüber hinaus Maßnahmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischer Nachhaltigkeit förderfähig sein, darunter Beratung, Schulung, angewandte Forschung und Entwicklung oder die Markteinführung innovativer Produkte.