Fördermittel
Umweltinnovationsprogramm
Innovation, die Umweltwirkung messbar macht

Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) unterstützt Unternehmen bei der erstmaligen großtechnischen Anwendung innovativer Technologien, die Umweltbelastungen deutlich reduzieren oder Ressourcen effizienter nutzen.
Wo aus Innovation eine industrielle Anwendung wird

Das Umweltinnovationsprogramm setzt bewusst dort an, wo eine innovative Umwelttechnologie den Schritt aus der Entwicklung in die erste großtechnische Umsetzung machen soll.

Gefördert werden unter anderem Investitionen in:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Luftreinhaltung und Klimaschutz
  • Energieeinsparung und Energieeffizienz
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourcen- und Materialeffizienz
  • Bodenschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Anpassung an den Klimawandel, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar reduziert oder vermieden werden.

Entscheidend ist dabei nicht allein der Umweltbereich. Das Vorhaben muss einen technischen Innovationssprung oder eine neuartige Verfahrenskombination darstellen und einen relevanten Beitrag zur Umweltentlastung leisten.

Die wichtigsten Kennzahlen

Bis zu 30 %
Investitionszuschuss für KMU

Bis zu 20 %
Investitionszuschuss für Großunternehmen

Bis zu 7,5 Mio. €
maximaler Investitionszuschuss

Bis zu 70 %
der förderfähigen Ausgaben als KfW-Kredit mit Zinsverbilligung

Bis zu 50 %
Zuschuss für erforderliche Messungen und Messprogramme zur Erfolgskontrolle

Seit 1979
fördert das Umweltinnovationsprogramm die praktische Umsetzung innovativer Umwelttechnik.
Welche Kosten können gefördert werden?

Im Mittelpunkt der Förderung stehen die Investitionen in die großtechnische Umsetzung.

Förderfähig können – abhängig vom konkreten Vorhaben – insbesondere sein:
  • Bauliche Investitionen für die Errichtung oder Anpassung der erforderlichen Anlagen und Infrastruktur.
  • Maschinelle Investitionen für innovative Maschinen, Anlagen und technische Komponenten.
  • Sonstige projektbezogene Investitionen soweit sie unmittelbar für die Umsetzung des geförderten Demonstrationsvorhabens erforderlich sind.

Auch Ausgaben für die Inbetriebnahme sowie bestimmte Messungen zur späteren Erfolgskontrolle können berücksichtigt werden.

Von der Projektskizze zum Förderbescheid

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut.

01 | Projektskizze

Am Anfang steht eine Projektskizze, mit der das Vorhaben auf seine grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft wird. Die Skizze wird bei der KfW eingereicht und anschließend sowohl formal durch die KfW als auch fachlich durch das Umweltbundesamt (UBA) bewertet.

Projektskizzen können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden.

02 | Vollständiger Förderantrag

Bei positiver Bewertung fordert die KfW zur Einreichung des formalen Projektantrags auf. Dieser wird administrativ geprüft und vom Umweltbundesamt einer vertieften fachlichen Prüfung unterzogen.

Nach positiver Bewertung geben KfW und Umweltbundesamt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium ab. Die endgültige Förderentscheidung trifft das Ministerium; der Zuwendungsbescheid wird anschließend durch die KfW erteilt.
Was Sie von uns erwarten können
Persönliche Betreuung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, Ihre Ziele und die Besonderheiten Ihres Unternehmens. Persönlicher Austausch und kurze Wege schaffen die Grundlage für eine Beratung, die wirklich zu Ihrer Situation passt.
Klare Einschätzungen
Fördermittel, Unternehmensbewertung und wirtschaftliche Fragestellungen können schnell komplex werden. Wir ordnen die relevanten Informationen, sprechen klare Empfehlungen aus und schaffen eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen.
Wirtschaftlicher Weitblick
Eine einzelne Maßnahme sollte immer im Zusammenhang mit der Entwicklung des gesamten Unternehmens betrachtet werden. Deshalb berücksichtigen wir neben der aktuellen Situation auch langfristige Ziele, Potenziale und mögliche Auswirkungen.
Verlässliche Begleitung
Wir verstehen Beratung als kontinuierlichen Prozess. Von der ersten Analyse über die gemeinsame Entwicklung einer passenden Vorgehensweise bis zu den nächsten konkreten Schritten stehen wir Ihnen persönlich und verbindlich zur Seite.
Kontakt
Der erste Schritt beginnt mit einem Gespräch
Dr. Katharina Wellensiek
Beraterin I Strategy & Legal Operations