Welche Kosten können gefördert werden?Im Mittelpunkt der Förderung stehen die Investitionen in die großtechnische Umsetzung.
Förderfähig können – abhängig vom konkreten Vorhaben – insbesondere sein:
- Bauliche Investitionen für die Errichtung oder Anpassung der erforderlichen Anlagen und Infrastruktur.
- Maschinelle Investitionen für innovative Maschinen, Anlagen und technische Komponenten.
- Sonstige projektbezogene Investitionen soweit sie unmittelbar für die Umsetzung des geförderten Demonstrationsvorhabens erforderlich sind.
Auch Ausgaben für die Inbetriebnahme sowie bestimmte Messungen zur späteren Erfolgskontrolle können berücksichtigt werden.
Von der Projektskizze zum FörderbescheidDas Verfahren ist zweistufig aufgebaut.
01 | Projektskizze
Am Anfang steht eine Projektskizze, mit der das Vorhaben auf seine grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft wird. Die Skizze wird bei der KfW eingereicht und anschließend sowohl formal durch die KfW als auch fachlich durch das Umweltbundesamt (UBA) bewertet.
Projektskizzen können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden.
02 | Vollständiger Förderantrag
Bei positiver Bewertung fordert die KfW zur Einreichung des formalen Projektantrags auf. Dieser wird administrativ geprüft und vom Umweltbundesamt einer vertieften fachlichen Prüfung unterzogen.
Nach positiver Bewertung geben KfW und Umweltbundesamt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium ab. Die endgültige Förderentscheidung trifft das Ministerium; der Zuwendungsbescheid wird anschließend durch die KfW erteilt.