Aktuelles und Rückblicke
Dubai: Der Auftrag beginnt lange vor dem Angebot
Rückblick auf 2024
Dubai lässt sich leicht über seine Silhouette erzählen. Für ein Unternehmen, das einen öffentlichen Auftrag gewinnen möchte, ist eine andere Ansicht wichtiger: die Ausschreibungsunterlage. Dort entscheidet sich, wer teilnehmen kann, welche Nachweise erforderlich sind und unter welchen Bedingungen später geliefert werden soll.
Ein Blick auf die im Jahr 2024 bestehende Rechtslage führt zum Dubai Law No. 12 of 2020. Das Gesetz über Verträge und Lagerverwaltung der Regierung Dubais trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Es bildet einen wesentlichen Rahmen für Beschaffungen der erfassten staatlichen Stellen. Sein Anwendungsbereich enthält Ausnahmen, unter anderem für Einrichtungen mit besonderen Regelungen und bestimmte Partnerschaftsverträge.
Schon deshalb wäre es ungenau, von einem einheitlichen Vergaberecht für jeden Auftrag in den Vereinigten Arabischen Emiraten auszugehen. Ein Auftrag einer Bundesbehörde, einer Stelle der Regierung Dubais oder einer Einrichtung mit eigener Beschaffungsordnung verlangt jeweils eine passende Prüfung. Deutsches GWB und deutsche Vergabeverordnung liefern dafür keine automatisch geltende Schablone.
Das Dubai-Gesetz sieht unterschiedliche Beschaffungswege vor. Auch Verträge mit ausländischen Unternehmen oder Unternehmen in Freizonen können unter den vorgesehenen Bedingungen in Betracht kommen. Daraus folgt jedoch kein uneingeschränkter Zugang zu jeder Ausschreibung. Die konkrete Stelle, das Verfahren und die geforderten Registrierungen bleiben maßgeblich.
Digitale Portale gehören zum praktischen Einstieg. eSupply ist das offizielle Beschaffungsportal der Regierung Dubais und ermöglicht die Teilnahme an Verfahren zahlreicher staatlicher Stellen. Die Registrierung ersetzt aber nicht die Prüfung der einzelnen Unterlagen. Ein erreichbarer Online-Zugang ist noch keine Bestätigung, dass alle fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für einen deutschen Anbieter lohnt sich vor dem ersten Angebot eine ruhige Bestandsaufnahme. Wer wird Vertragspartner? Welche Gesellschaft soll anbieten? Lassen sich geforderte Sicherheiten, Liefertermine und Serviceleistungen tatsächlich darstellen? Und wer prüft die maßgebliche Vertragsfassung sowie Haftung, Zahlungsbedingungen und Streitbeilegung nach dem anwendbaren Recht?
Diese Fragen gehören vor die endgültige Kalkulation. Ein attraktiver Preis kann schnell an Bedeutung verlieren, wenn eine Sicherheit unerwartet Liquidität bindet oder die Betreuung vor Ort nicht eingeplant wurde. Der Blick nach Dubai bietet Chancen, verlangt aber dieselbe Sorgfalt wie jedes neue Geschäftsfeld – ergänzt um die Kenntnis des dortigen Rechts und der jeweiligen Ausschreibung.